Burkhard Brießmann

1989 als jüngster Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen

Seither stets als Einzelanwalt in München tätig

Korrespondenz in Italienisch und Englisch

Beratung aus einer Hand für nahezu alle zivilrechtlichen Fragestellungen, langjährige Mandatsbeziehungen im Unternehmens- und Privatbereich im In- und Ausland