1989 als jüngster Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen
Seither stets als Einzelanwalt in München tätig
Korrespondenz in Italienisch und Englisch
Beratung aus einer Hand für nahezu alle zivilrechtlichen Fragestellungen, langjährige Mandatsbeziehungen im Unternehmens- und Privatbereich im In- und Ausland
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